§ 37 Abs. 3 SGB XI

Beratungseinsatz für pflegende Angehörige im Odenwald

Sie pflegen einen Angehörigen zuhause und erhalten Pflegegeld? Dann ist der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI gesetzlich vorgeschrieben – und für Sie vollständig kostenfrei. Wir kommen zu Ihnen, hören zu und unterstützen Sie mit praktischen Tipps rund um die häusliche Pflege.

Was ist der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?

Der Beratungseinsatz – oft auch Beratungsbesuch genannt – ist ein regelmäßiger Hausbesuch durch eine qualifizierte Pflegefachkraft. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu sichern, pflegende Angehörige zu entlasten und die Qualität der Pflege zu gewährleisten.

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Beratung & Unterstützung

Wir beraten Sie zu Pflegetechniken, Hilfsmitteln, Leistungsansprüchen und zur Entlastung im Pflegealltag – ganz individuell auf Ihre Situation abgestimmt.

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Bei Ihnen zuhause

Der Besuch findet bei Ihnen vor Ort statt – dort, wo Pflege wirklich passiert. So können wir gemeinsam praxisnahe Lösungen finden.

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Kostenfrei für Sie

Die Kosten übernimmt vollständig Ihre Pflegekasse. Für Sie entstehen keinerlei Gebühren – weder Eigenanteile noch Zusatzkosten.

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Pflichttermin sichern

Bei Pflegegeldbezug ist der Beratungseinsatz gesetzlich vorgeschrieben. Wird er nicht wahrgenommen, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.

Wie oft ist der Beratungseinsatz fällig?

Seit 2026 gilt für alle Pflegegrade 2 bis 5 eine halbjährliche Pflicht – bei höheren Pflegegraden ist zusätzlich ein vierteljährlicher Rhythmus möglich.

PflegegradPflicht bei PflegegeldbezugHäufigkeit
Pflegegrad 1Freiwillig (empfohlen)halbjährlich möglich
Pflegegrad 2Ja – verpflichtendhalbjährlich
Pflegegrad 3Ja – verpflichtendhalbjährlich
Pflegegrad 4Ja – verpflichtend halbjährlich vierteljährlich möglich
Pflegegrad 5Ja – verpflichtend halbjährlich vierteljährlich möglich

Neu seit 2026: Für Pflegegrad 4 und 5 ist die halbjährliche Beratung verpflichtend – ein vierteljährlicher Rhythmus bleibt auf Wunsch weiterhin möglich. Bei Kombinationsleistungen gelten teilweise abweichende Regelungen. Wir klären gerne Ihre persönliche Situation.

So läuft der Beratungseinsatz bei uns ab

Entspannt, transparent und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

Terminvereinbarung

Sie erreichen uns telefonisch oder über unser Kontaktformular. Wir vereinbaren einen Termin, der in Ihren Alltag passt.

Hausbesuch

Eine unserer erfahrenen Pflegefachkräfte besucht Sie zuhause – nehmen Sie sich ca. 30–45 Minuten Zeit.

Beratung & Austausch

Wir sprechen über die aktuelle Pflegesituation, beantworten Ihre Fragen und geben konkrete Tipps für den Pflegealltag.

Dokumentation

Der Beratungseinsatz wird dokumentiert und direkt an Ihre Pflegekasse übermittelt – Sie müssen nichts weiter veranlassen.

Warum Helfende Hände?

Weil wir die Menschen und die Region kennen – mit Odenwälder Wurzeln und viel Herz.

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Regional verwurzelt

Als Pflegedienst im Weschnitztal sind wir vor Ort verankert und kurze Wege zu Ihnen garantiert.

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Qualifiziertes Team

Unsere Beratungen führen ausschließlich examinierte Pflegefachkräfte mit langjähriger Erfahrung durch.

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Pflege mit Herz

Wir begegnen Ihnen auf Augenhöhe, nehmen uns Zeit und hören zu – nicht nur aus Pflicht, sondern aus Überzeugung.

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Diskret & vertraulich

Alles, was besprochen wird, bleibt vertraulich. Sie entscheiden, was an die Pflegekasse weitergegeben wird.

Häufig gestellte Fragen

Alles Wichtige rund um den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI.

Muss ich den Beratungseinsatz wirklich durchführen lassen?
Ja. Beziehen Sie ausschließlich Pflegegeld (Pflegegrad 2–5), ist der Beratungseinsatz gesetzlich vorgeschrieben. Wird er nicht fristgerecht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall ganz einstellen.
Wie oft muss der Beratungseinsatz stattfinden?
Seit 2026 gilt für Pflegegrad 2 bis 5 eine halbjährliche Pflichtberatung. Für Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich weiterhin ein vierteljährlicher Rhythmus möglich – wenn Sie das wünschen oder die Pflegesituation es nahelegt. Bei Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig, wird aber halbjährlich empfohlen.
Was kostet mich der Beratungseinsatz?
Für Sie ist der Beratungseinsatz vollständig kostenfrei. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten direkt – wir rechnen ohne Umwege über Ihre Kasse ab.
Wie lange dauert ein Beratungsbesuch?
In der Regel 30 bis 45 Minuten. Bei komplexeren Pflegesituationen nehmen wir uns selbstverständlich mehr Zeit – ohne dass für Sie Mehrkosten entstehen.
Muss die pflegebedürftige Person selbst anwesend sein?
Grundsätzlich ja – der Beratungseinsatz ist auf die Pflegesituation in der häuslichen Umgebung ausgerichtet. Ist das nicht möglich, sprechen Sie uns bitte an. Wir finden gemeinsam eine Lösung.
Werde ich bei dem Besuch kontrolliert?
Nein. Der Beratungseinsatz ist keine Prüfung, sondern ein Angebot zur Unterstützung. Wir möchten Sie als pflegende Angehörige stärken, beraten und entlasten – nicht bewerten.
Was passiert mit den Inhalten des Gesprächs?
Wir dokumentieren den Besuch und leiten eine Zusammenfassung an die Pflegekasse weiter – so, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Persönliche Details und Gesprächsinhalte behandeln wir selbstverständlich vertraulich.
Bedient Helfende Hände auch Orte außerhalb von Rimbach?
Ja. Wir sind im gesamten Weschnitztal und angrenzenden Odenwald unterwegs – unter anderem in Rimbach, Mörlenbach, Fürth, Birkenau, Abtsteinach und Umgebung. Rufen Sie uns bei Unsicherheit einfach an.

Termin für Ihren Beratungseinsatz vereinbaren

Rufen Sie uns an oder füllen Sie unser Kontaktformular aus – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen und finden gemeinsam einen passenden Termin.

Kontakt aufnehmen

Schreiben Sie uns – wir rufen gerne zurück.